Zum Inhalt springen

Berechtigung zum Widerspruch

Sie sind als natürliche Person berechtigt, Widerspruch einzulegen, wenn das öffentlich im Internet verfügbare Bildmaterial folgendes zeigt:

  • Sie selbst oder eine andere natürliche Person, für welche Sie sorgeberechtigt sind,

  • ein Haus, welches Sie bewohnen oder welches in Ihrem Eigentum steht.

Beachten Sie, dass die Unterzeichner auch ohne Vorliegen eines Widerspruchs in ihren Diensten Verfahren nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik anwenden, welche Gesichter und Kfz-Kennzeichen - und nachfolgend auch in etwaigen diesem Bildmaterial zugrundeliegenden Datensätzen - unkenntlich machen.
Der Datenschutz-Kodex für Geodatendienste regelt umfassend Pflichten von Unternehmen und Rechte von Betroffenen im Bereich von Straßenpanoramadiensten (z.B. Google Street View). Sollten Sie Probleme mit anderen Dienstearten wie z.B. Kartendiensten (inkl. Satellitenaufnahmen wie z.B. bei Google Maps, HERE Maps oder Microsoft Bing Maps) haben, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Anbieter.

Folge des Widerspruchs - Unkenntlichmachung

Wenn Sie Widerspruch einlegen, so werden Häuser sowie - soweit nicht bereits erfolgt - Gesichter und Kfz-Kennzeichen in dem Bildmaterial, das über das Internet bereitgestellt wurde, unkenntlich gemacht.

Widerspruch einlegen

  • Sie haben unbefristet die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

  • Ein besonderes Interesse müssen Sie nicht darlegen.

  • Der Widerspruch kann online im Internet als auch offline eingereicht werden.