Beschwerdemöglichkeit
Haben Sie Sorge, dass ein Unterzeichner gegen den Geodatenkodex verstößt, kann eine Beschwerde an die Beschwerdestelle des SRIW gerichtet werden.
Die Diensteanbieter haben sich verpflichtet, Beschwerden an diese Stelle weiterzuleiten. Die Entscheidung über eine Beschwerde trifft ein mit unabhängigen Experten besetzter Beschwerdeausschuss. Das Verfahren regelt eine Beschwerdeordnung.
Bitte beachten Sie vor der Einreichung einer Beschwerde, dass ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildmaterial keine Beschwerde ist.
Für das Einreichen einer Beschwerde können Sie unser Beschwerdeformular nutzen.