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Allgemeine Voraussetzungen und Kontaktperson

Voraussetzung für die Bearbeitung Ihrer Unterwerfungserklärung ist zum einen die Mitgliedschaft beim Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. (SRIW), zum anderen die Annahme der Unterwerfungserklärung selbst und aller einschlägigen Dokumente sowie Ihre Zustimmung dazu.

Bitte stellen Sie sicher, dass der privaten Überwachungsstelle eine Kontaktperson zur Verfügung steht.

Der Geodatenkodex verlangt eine jährliche Unterwerfungserklärung. Zur vereinfachten Bearbeitung wird hierbei zwischen einer Initialen und einer Bestätigenden Unterwerfung unterschieden. 

Hinweis: Sollten Sie ausnahmsweise die Unterwerfungserklärung offline einreichen wollen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Lesen Sie bereits hier bereitgestellten Unterlagen sowie die in den digitalen Unterwerfungserklärungen erforderlichen Angaben.