Die im Dienstregister aufgeführten Dienste sind verpflichtet Betroffenen zu ermöglichen der Verarbeitung personenbezogener Daten leicht und ohne Hindernisse zu widersprechen. Dies geschieht auf der Basis von Art. 21 DSGVO.
Grundsätzlich kann ein Widerspruch von jeder betroffenen, natürlichen Person eingereicht werden. Ungeachtet des sonstigen Umfangs des Widerspruchsrechts gem. Artikel 21 DSGVO, trifft der Geodatenkodex klarstellende Regelungen, sofern das Bildmaterial folgendes darstellt:
Betroffene werden vollständig oder überwiegend unbekleidet dargestellt;
geöffnete Fenster oder Türen erlauben detaillierte Einblicke in eine Wohn- oder Lebenssituation, die sich von der durchschnittlichen Wohn- oder Lebenssituation deutlich abhebt;
temporäre Installationen, die eine eindeutige rechtswidrige oder jedenfalls höchst umstrittene Meinungs- oder Tatsachenäußerung enthalten
Kleidung, Körperhaltung oder andere Merkmale ermöglichen eine eindeutige Identifikation der Betroffenentrotz Verpixelung des Gesichts; soweit es sich nicht um mit den Betroffenen unweigerlich verbundene Merkmale handelt, ist die Möglichkeit der Identifikation durch Dritte glaubhaft zu machen;
KFZ soweit eine Identifikation etwa aufgrund Individualisierung des Fahrzeugs oder konkreter Aufdrucke trotz Verpixelung des Kennzeichens möglich ist und somit eine Zuordnung zu konkreten Betroffenenerfolgen kann;
Beachten Sie, dass die Unterzeichner auch ohne Vorliegen eines Widerspruchs in ihren Diensten Verfahren nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik anwenden, welche Gesichter und Kfz-Kennzeichen - und nachfolgend auch in etwaigen diesem Bildmaterial zugrundeliegenden Datensätzen - unkenntlich machen.
Über die Adresssuche können Sie herausfinden, ob die unterzeichnenden Dienste für eine bestimmte Adresse bereits Bildmaterial verarbeiten.
Widersprüche können bei den einschlägigen Diensteanbietern direkt einlegen. Alle Informationen zum Thema Widerspruch finden sie hier.
Die Beschwerde kann über per Online-Formular oder in Textform bei der Geschäftsstelle des SRIW e.V. eingereicht werden. Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie hier.
Die Ergebnisse der Adresssuche beschränken sich auf die dem Kodex unterworfenen Dienste, zu finden in unserem Dienstregister.
Unter der Adresssuche können sie recherchieren, ob Bildmaterial von Ihrem Haus verarbeitet wird.
Widersprüche können bei den einschlägigen Diensteanbietern direkt einlegen. Alle Informationen zum Thema Widerspruch finden sie hier.
Die Unterwerfungserklärung, um als Diensteanbieter einen Dienst dem Geodatenkodex zu unterwerfen, finden Sie hier.