Beschwerdeverfahren des Geodatenkodex
Verstößt ein Vereinsmitglied gegen einen der vom SRIW überwachten Kodizes, kann Beschwerde erhoben werden. Sie haben hier die Möglichkeit, Ihre Beschwerde online einzureichen und sich über das Beschwerdeverfahren zu informieren.
Bitte beachten Sie vor der Einreichung einer Beschwerde, dass ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildmaterial keine Beschwerde ist. Alle Informationen zu einem Widerspruch finden Sie auf der Webseite des Kodex.
Beschwerdeberechtigt
Beschwerdeberichtigt sind alle in Deutschland ansässigen natürlichen Personen sowie in Deutschland ansässige Organisationen des Verbraucherschutzes.
Voraussetzung für Beschwerde
Verstößt ein überwachter Dienst gegen den Kodex, kann Beschwerde erhoben werden.
Einreichung der Beschwerde
Die Beschwerde kann über das Beschwerdeformular in Textform eingereicht werden. Alle Beschwerden werden zunächst von der Geschäftsstelle erstvalidiert und sofern die Bescherde für entscheidungsreif befunden wird, dem Beschwerdeausschuss weitergeleitet.
Beschwerdeablehnung
Offensichtlich unbegründete Beschwerden werden dem Beschwerdeführer gegenüber zurückgewiesen.
Begründete Beschwerde
Hält der Beschwerdeausschuss eine Beschwerde für berechtigt, so entscheidet er über geeignete Maßnahmen. Geeignete Maßnahmen werden aus den durch die in der Verhaltensregel festgelegten Maßnahmen ausgewählt. Die private Überwachungsstelle teilt die Entscheidung über die Beschwerde und entsprechende Abhilfemaßnahmen dem überwachten Dienst mit und überprüft dessen Umsetzung.