Beschwerdeverfahren des Geodatenkodex
Verstößt ein Vereinsmitglied gegen einen der vom Verein veröffentlichen Kodizes, kann Beschwerde erhoben werden. Sie haben hier die Möglichkeit, Ihre Beschwerde online einzureichen und sich über das Beschwerdeverfahren zu informieren.
Bitte beachten Sie vor der Einreichung einer Beschwerde, dass ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildmaterial keine Beschwerde ist. Alle Informationen zu einem Widerspruch finden Sie auf der Webseite des Kodex.
Beschwerdeberechtigt
Beschwerdeberichtigt sind alle in Deutschland ansässigen natürlichen Personen sowie in Deutschland ansässige Organisationen des Verbraucherschutzes.
Voraussetzung für Beschwerde
Verstößt ein Unterzeichner gegen den Kodex, kann Beschwerde erhoben werden.
Einreichung der Beschwerde
Die Beschwerde kann über unser Beschwerdeformular in Textform eingereicht werden. Alle Beschwerden werden zunächst von der Geschäftsstelle auf ihre Relevanz geprüft.
Beschwerdeablehnung
Anonym eingehende Beschwerden werden nicht bearbeitet.
Offensichtlich unbegründete Beschwerden werden dem Beschwerdeführer gegenüber zurückgewiesen.
Zulässige Beschwerde
Bei begründeten Beschwerden bemüht sich die Geschäftsstelle, zwischen dem Beschwerdeführer und den betroffenen Unterzeichnern eine gütliche Einigung herbeizuführen. Gelingt eine gütliche Einigung nicht binnen zwei Wochen, wird die Beschwerde durch die Geschäftsstelle dem Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses vorgelegt. Die Einigungsfrist kann durch den Beschwerdeführer oder das betroffene Mitgliedsunternehmen unter Angabe von Gründen gegenüber der Geschäftsstelle verlängert werden.