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UPDATE: CycloMedia nimmt ab 30. März 2020 Panoramabilder in der Stadt Münster (NRW) auf

GeodatenkodexCyclomediaAufnahmefahrt

Ab voraussichtlich dem 30. März 2020 werden mit Kameras ausgestattete Fahrzeuge der CycloMedia Deutschland GmbH die Stadt Münster befahren und dort im Auftrag der Stadtverwaltung Münster sowohl 360°-Panoramabilder als auch Laserscandaten generieren. Die Nutzung der Daten beschränkt sich auf interne Anwendungen bei der Stadt Münster. Die Erfassung wird voraussichtlich bis zum 31. Mai 2020 abgeschlossen sein.

In den entstehenden Bildern werden alle Kfz-Kennzeichen und Gesichter automatisch nach dem aktuellen Stand der Technik unkenntlich gemacht (verpixelt). Eine Veröffentlichung der Bilder im Internet ist derzeit nicht beabsichtigt.

CycloMedia ist darauf spezialisiert, großräumige und systematische Abbildungen (also den digitalen Zwilling) der Umgebung auf Grundlage von Cycloramas (360 Grad-Panoramabilder) anzubieten. Um bei den Aufnahmefahrten sowie der späteren Verwendung der Bildaufnahmen geltende Datenschutzbestimmungen Rechnung zu tragen und einen transparenten Umgang mit dem Bildmaterial zu gewährleisten, hat sich das durchführende Unternehmen freiwillig verpflichtet, den Datenschutzkodex für Geodatendienste des Vereins Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. (SRIW) einzuhalten.

Auf der Website des SRIW, https://geodatenkodex.de, wird erläutert, wie Geodatendienste funktionieren und welche Rechte die Bürgerinnen und Bürger haben. Dort werden auch verschiedene Möglichkeiten angeboten, Widerspruch einzulegen, damit Fassaden von Privatgebäuden im Fall einer Veröffentlichung der Aufnahmen im Internet unkenntlich gemacht werden.

Übersicht der Stadt

Stadtgebiet Münster

Zeitraum der Aufnahmefahrten

ab voraussichtlich 30. März 2020 bis 31. Mai 2020

Update vom 20. März 2020

Die ursprünglich für den Zeitraum ab 1. April 2020 angekündigte Befahrung wurde auf Grund organisatorischer Anpassungen vorverlegt, die durch COVID-19 und die damit einhergehenden allgemeinen und besonderen geänderten Rahmenbedingungen erforderlich geworden sind; namentlich auf den Zeitraum ab 30. März 2020.

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