März 2014: CycloMedia führt im April 2014 Aufnahmefahrten in Villingen-Schwenningen durch
Die CycloMedia Deutschland GmbH wird im Auftrag der Stadt Villingen-Schwenningen im April 2014 die gesamten Straßen der Stadt befahren und systematisch abfotografieren. Dazu sind spezielle mit Kameras ausgestattete Autos unterwegs. Diese Aufnahmen dienen zur Bestandsaufnahme von Verkehrsschildern, Wegweisern, Lichtzeichenanlagen, Bushaltehäuschen und sonstigem Inventar. Ziel ist es, die vorhandene Infrastruktur zu verbessern und das Verwaltungshandeln der städtischen Dienststellen zu vereinfachen. In den entstehenden Bildern werden Kfz-Kennzeichen und Gesichter automatisch unkenntlich gemacht (verpixelt). Die Daten werden ausschließlich stadtintern genutzt.
Die CycloMedia Deutschland GmbH ist darauf spezialisiert, großräumige und systematische Abbildungen der Umgebung auf Grundlage von Cycloramas (360°-Panoramabilder) anzubieten. Bei den Aufnahmefahrten und der späteren Verwendung von Bildaufnahmen berücksichtigt das Unternehmen die geltenden Datenschutzbestimmungen und gewährleistet einen transparenten Umgang mit dem Bildmaterial. Dazu hat sich CycloMedia Deutschland freiwillig verpflichtet, den Datenschutzkodex für Geodatendienste des Vereins Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. (SRIW) einzuhalten. In diesem Kodex verpflichten sich Unternehmen unter anderem
• Zur Herstellung von Transparenz über ihre Dienste, sowie
• Zur Mitwirkung in einem Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren.
Auf der Website des SRIW, www.geodatendienstekodex.de, können Interessierte erfahren, wie dieser Geodaten-Dienst funktioniert und welche Rechte die Bürgerinnen und Bürger haben. Dort werden auch verschiedene Möglichkeiten angeboten, Widerspruch einzulegen. Ein Widerspruch bewirkt zum Beispiel die Unkenntlichmachung eines bestimmten Hauses. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetanschluss verfügen, können sich alternativ auch über eine kostenlose Telefonberatung unter der Nummer 0800-7237953 informieren und sich ein schriftliches Widerspruchsformular zuschicken lassen.
Für weitere Fragen, Informationen und Beschwerden im Falle von Verstößen gegen den Kodex steht der Verein Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. (SRIW) gern zur Verfügung: www.sriw.de