Skip navigation

Version des Geodatenkodex vor 2023

Im Zuge der Überarbeitung des Geodatenkodex und der damit einhergehenden Veränderungen, finden Sie hier übergangsweise die Version des Geodatenkodex vor 2023. Ebenso bleibt die Möglichkeit zum Widerspruch nach der Version vor 2023 bis auf Weiteres bestehen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Tab Widerspruch.

Die Unterzeichner des Kodex verpflichten sich,

  • größtmögliche Transparenz über die Dienste herzustellen

  • eine zentrale Informations- und Widerspruchsstelle einzurichten

  • eine Datenschutzerklärung an leicht auffindbarer Stelle ihres Internetauftritts zu platzieren

  • auf Ihrer Website an prominenter Stelle einen Kontakt für die Ausübung der im Kodex eingeräumten Rechte anzugeben

  • auf der eigenen Dienste-Website eine leicht verständliche Beschreibung ihres Dienstes zur Verfügung zu stellen

  • auf der eigenen Dienste-Website mit einem Vorlauf von mindestens zwei (2) Wochen über geplante Aufnahmeverfahren in den genannten Städten und Landkreisen zu informieren

  • auf der eigenen Dienste-Website zu informieren, in welchen  Städten und Landkreisen bereits Aufnahmen angefertigt wurden und ob das Bildmaterial bereits über das Internet zum Abruf bereit steht

  • Berechtigten die unbefristete Möglichkeit einzuräumen, die Unkenntlichmachung ihres Hauses, ihres Kfz-Kennzeichens oder ihres Gesichts ganz oder teilweise zu verlangen (Widerspruch)

  • die beschriebene Unkenntlichmachung betrifft auch die sogenannten „Rohdaten“, also Datensätze, die dem über das Internet zum Abruf bereitgestellten Bildmaterial zugrunde liegen

Derzeitige Unterzeichner der Version vor 2023 finden Sie hier.

Bevor Sie auf eine der hier beschriebenen Weisen Widerspruch einlegen, werfen Sie bitte einen Blick auf unser Diensteregister und vergewissern Sie sich, dass der Diensteanbieter/Dienst nicht bereits die aktualisierte Version des Geodatenkodex unterzeichnet hat.

Berechtigung zum Widerspruch

Sie sind als natürliche Person berechtigt, Widerspruch einzulegen, wenn das öffentlich im Internet verfügbare Bildmaterial folgendes zeigt:

  • Sie selbst oder eine andere natürliche Person, für welche Sie sorgeberechtigt sind,

  • ein Haus, welches Sie bewohnen oder welches in Ihrem Eigentum steht.

Beachten Sie, dass die Unterzeichner auch ohne Vorliegen eines Widerspruchs in ihren Diensten Verfahren nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik anwenden, welche Gesichter und Kfz-Kennzeichen - und nachfolgend auch in etwaigen diesem Bildmaterial zugrundeliegenden Datensätzen - unkenntlich machen.
Der Datenschutz-Kodex für Geodatendienste regelt umfassend Pflichten von Unternehmen und Rechte von Betroffenen im Bereich von Straßenpanoramadiensten (z.B. Google Street View). Sollten Sie Probleme mit anderen Dienstearten wie z.B. Kartendiensten (inkl. Satellitenaufnahmen wie z.B. bei Google Maps, HERE Maps oder Microsoft Bing Maps) haben, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Anbieter.

Folge des Widerspruchs - Unkenntlichmachung

Wenn Sie Widerspruch einlegen, so werden Häuser sowie - soweit nicht bereits erfolgt - Gesichter und Kfz-Kennzeichen in dem Bildmaterial, das über das Internet bereitgestellt wurde, unkenntlich gemacht.

Widerspruch einlegen

  • Sie haben unbefristet die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

  • Ein besonderes Interesse müssen Sie nicht darlegen.

  • Der Widerspruch kann online im Internet als auch offline eingereicht werden.

Über unsere Adresssuche können Sie herausfinden, ob von den Unterzeichnern des Kodex für eine bestimmte Adresse Bildmaterial aufgenommen wurde. Sofern dies der Fall ist, erhalten Sie anschließend alle für einen Widerspruch erforderlichen Informationen. Zudem sind Online-Widersprüche wie folgt möglich:

  • Widersprüche gegenüber Google können direkt online gegen das Bild eingegelgt werden, das Sie gerne verpixeln lassen möchten. Suchen Sie dafür die betroffene Adresse direkt im Dienst "Google Street View" und wählen Sie anschließend "Problem melden". Durch Unkenntlichmachung einer Häuserfassade bei Google wird diese automatisch auch bei Immobilienscout24 und anderen Diensten, die auf Google Street View zugreifen, unkenntlich.
    Sollten Sie Probleme haben, einen Widerspruch direkt über den Dienst "Google Street View" einzulegen, so nutzen Sie für Rückfragen bitte unser Online-Formular.

Sie erhalten auf allen Mitgliederseiten, der Vereinsseite als auch hier die Möglichkeit, mittels eines Formulars offline Widerspruch einzulegen.

Dieses Formular kann darüber hinaus kostenfrei telefonisch über die Beratungsstelle unter der Nummer 0800 – 72 37 953 (Di-Do 10-16 Uhr) angefordert werden.

Bitte richten Sie Offline-Widersprüche an das entsprechende Unternehmen oder an den Verein Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. (SRIW) unter Nennung des betroffenen Unternehmens. Die Adressen für postalische Offline-Widersprüche entnehmen Sie bitte dem Dienstregister.