Datenschutz-Kodex für Geodatendienste
Der Datenschutz-Kodex für Geodatendienste (Geodatenkodex) konkretisiert die Anforderungen für den straßenseitigen Einsatz optischer Sensoren zum Zwecke einer, jedenfalls nicht nur flüchtigen, Verarbeitung von erfasstem Bildmaterial.
Straßenseitig meint von einem oberirdischen Standpunkt aus, der sich innerhalb des vertikalen Korridors oberhalb einer öffentlich gewidmeten Fläche, insbesondere aber nicht abschließend (Wasser-)Straßen und -wege, befindet, ungeachtet der dinglichen Eigentumsverhältnisse.
Straßenseitig umfasst auch jene oberirdischen Standpunkte innerhalb des vertikalen Korridors über nicht öffentlich gewidmeten Flächen, soweit diese ohne Überwindung besonderer Einfriedung zugänglich sind und es sich insbesondere nicht um private Gärten, Innenhöfe, und Vergleichbares handelt.
Bildmaterial sind alle georeferenzierten optischen Daten, die geeignet sind,
die dargestellten Inhalte nicht nur schemenhaft, sondern für ein menschliches Auge nachvollziehbar, erkennbar und in seiner natürlichen Beschaffenheit darzustellen
und die mittels straßenseitiger optischer Sensoren erfasst und erstellt werden.
Optische Sensoren sind solche technischen Geräte, die geeignet sind Bildmaterial zu erstellen.
Georeferenziert ist Bildmaterial dann, wenn es zusammen mit Metadaten verarbeitet sind, die eine Suche beziehungsweise Auswahl auf Basis ortsbezogener Angaben ermöglicht.
Diese ortsbezogenen Angaben sind beispielsweise Längen und Breitengrade, Adressen oder andere eindeutige Zuweisungsschemata.
Dienste, die Bildmaterial erstellen und/oder Dritten zur Verfügung stellen, können sich dieser Verhaltensregel unterwerfen.
Ein Blick in das Dienstregister des Geodatenkodex verrät, welche Dienste sich bereits unterworfen haben.
Warum ein Geodaten-Kodex?
Georeferenziertes, straßenseitig aufgenommenes Bildmaterial kann für eine Vielzahl mehrwertiger Dienste und Zwecke verwendet werden. Neben rein kommerziellen Anwendungsbereichen haben sich seit Einführung dieser Technik auch eine Vielzahl sozialer und gemeinnütziger Anwendungen entwickelt; ebenso wie auch Kommunen und kommunale Gesellschaften im Sinne der effizienten Mittelverwendung viele ihrer Aufgaben auf Basis von oder unterstützt durchentsprechendes Bildmaterialwahrnehmen können.
Die insbesondere datenschutzrechtlichen Anforderungen an derartige Dienste begegnen jedoch nicht selten abweichenden Rechtsauslegungen, obgleich deren generelle Zulässigkeit nicht bestritten wird. Zur Förderung der Rechtssicherheit der Diensteanbieter bei der Ausgestaltung ihrer Dienste und somit mittelbar auch zur Förderung der Rechtssicherheit der Verwender derartigen Bildmaterials, wie etwa Kommunen, wurde diese Verhaltensregel entwickelt. Hierbei wurden die unterschiedlichen Interessen sowohl der Betroffenen als auch der Verwender und Diensteanbieter berücksichtigt und in ein ausgewogenes System aus Rechten der Betroffenen und Pflichten der Diensteanbieter, inklusive zwingender technisch-organisatorischer Maßnahmen, überführt.
Wirtschaftlichkeit der kommunalen Mittelverwendung, Infrastruktur- und Breitbandausbau
Kommunen und kommunale Gesellschaften können etwa kosteneffizient mehrere Zustände und Informationen auf Basis einer einzigen Datenerfassung auswerten, wo ansonsten eine Vielzahl wiederholter und / oder personalintensiver manueller Auswertungen vor Ort notwendig wären. Dies umfasst beispielsweise den Zustand der Grünflächen, Straßen und Gebäuden, die Zugänglichkeit zu sicherheitsrelevanten Einrichtungen wie Hydranten und Rettungsgassen. Aber auch allgemeine Vermessungs- und Planungstätigkeiten und Wasserabflusssimulationen können auf Basis derartigen Bildmaterials erstellt werden. In der heutigen Zeit ebenfalls immer wichtiger wird die Infrastrukturplanung auf Basis derartigen Bildmaterials, etwa auch im Bereich des Breitbandausbaus.
Gesellschaftliche Inklusion und Erleichterung der Partizipation
Im Interesse einer inklusiven Gesellschaft kann dieses Bildmaterial beispielsweise genutzt werden, bestehendes, klassisches Kartenmaterial um weitergehende Informationen zu ergänzen: etwa Verortung von Bordsteinabsenkungen, rollstuhlgerechten Zugängen zu Gebäuden, Geeignetheit der Bodenbeschaffenheit für bestimmte Fortbewegungsmittel, oder allgemeinen Hindernissen; sei es auf dem Boden oder durch den Weg überragende Gegenstände.
Konsequenzen und Mehrwerte des Kodex
Der Kodex schützt die informationelle Selbstbestimmung und sichert ein hohes Datenschutzniveau und fördert dadurch die Akzeptanz jener Dienste, die Bildmaterial im Sinne des Kodex bereitstellen. Der Geodatenkodex wurde entwickelt, unter Berücksichtiung sowohl der unterschiedlichen Interessen der Betroffenen, als auch der Verwender und Diensteanbieter. Er überführt diese wechselseitigen Interessen in ein ausgewogenes System aus Rechten der Betroffenen und Pflichten der Diensteanbieter. Die Diensteanbieter, die ihre Dienste freiwillig dem Kodex unterwerfen und sich damit der unabhängigen Selbstkontrolle durch den SRIW anschließen, stellen dadurch sicher, dass sowohl die datenschutzrechtlichen Interessen von Betroffenen als auch das allgemeinen Informationsinteresse der Bevölkerung gewahrt bleiben.
Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich des Kodex umfasst das Bereitstellen von Bildmaterial, welches straßenseitig auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wird. In unserem Dienstregister lässt sich nachvollziehen, welche Dienste an die Einhaltung des Geodatenkodex gebunden sind. Sollten Sie Probleme mit anderen Diensten haben, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Anbieter.
Aktualität
Im Rahmen einer regelmäßigen Evaluierung werden kontinuierlich notwendige Anpassungen des Kodex an die gesellschaftliche und technologische Entwicklung vorgenommen.
Die aktuellste Version des Kodex zum Download finden Sie hier.